Kostenloser Versand ab € 100,- Bestellwert
Schneller Versand
Budgetentlastende Hausmarken
Bei Rückfragen: 02332 / 66 47 20
meliseptol wipes sensitiv dose gruppe.jpg

Meliseptol Wipes sensitive Nachfüllpackung mit 60 Tüchern

zur Schnelldesinfektion von Ultraschallköpfen und anderen alkoholempfindlichen Oberflächen
Mengeneinheit: 60 St.
Art.Nr.: BU000-4249


  • BU000-4249
  • 19530
  • 06810013
Desinfektionstücher für empfindliche Flächen Gebrauchsfertige Tücher... mehr

Desinfektionstücher für empfindliche Flächen

Eigenschaften

  • Weiche Tücher (15,2 x 20 cm ) zur Schnelldesinfektion von Ultraschallköpfen und anderen alkoholempfindlichen Oberflächen
  • Getränkt mit Meliseptol® Foam pure
  • Sehr gute Materialverträglichkeit
  • Weiche, nicht fusselnde Vliesqualität, vermeidet ein Verkratzen von empfindlichen Oberflächen
  • Schnell wirksam, auch gegen Polyomaviren
  • Dermatologisch getestet
  • Aldehyd-und aminfrei; farbstofffrei und ohne Parfüm
  • Tränkflüssigkeit DGHM-/VAH-gelistet und in der IHO-Desinfektionsmittelliste

Hinweise

  • Flächen wischen, so dass sie vollständig mit der Wirkstofflösung benetzt sind. Flächen dürfen nicht trocken gerieben werden
  • Desinfektionsmittel sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lessen.

Einordnung nach CLP-Verordnung

Symbole
GHS02: Flamme GHS02: Flamme
GHS05: Ätzwirkung GHS05: Ätzwirkung
H-Sätze H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
P-Sätze P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P260: Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P310: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Zuletzt angesehen