Kostenloser Versand ab € 100,- Bestellwert
Schneller Versand
Budgetentlastende Hausmarken
Bei Rückfragen: 02332 / 66 47 20

Perfektan® active - Pulverkonzentrat zur Instrumentendesinfektion auf Basis Peressigsäure

1 kg, 40 x 100 g



Bitte wähle zuerst eine Variante

Inhalt

  • DRT00-0167
  • 00-155-010
PERFEKTAN ®   ACTIVE Pulverkonzentrat zur Instrumentendesinfektion... mehr

PERFEKTAN® ACTIVE

Pulverkonzentrat zur Instrumentendesinfektion

  • Sehr gute Materialverträglichkeit
  • Hervorragende Reinigungsleistung
  • Vollständig löslich

PRODUKTHINWEIS:
Sporizid (C.diff .) nach EN17126 bei 0,5 % in 60 min

Hochwirksames Pulverkonzentrat zur manuellen Desinfektion von Instrumenten aller Art. PERFEKTAN ACTIVE ist ein gut und vollständig lösliches Pulver und daher zuverlässig und sicher anzuwenden. Auf Basis des in der mildalkalischen Anwendungslösung generierten Wirkstoffs Peressigsäure erreicht PERFEKTAN ACTIVE ein maximales Wirkungsspektrum bei gleichzeitig hervorragender Materialverträglichkeit. Durch die nicht Protein-fixierenden Eigenschaften von PERFEKTAN ACTIVE wird eine sichere Desinfektion auch unter schwierigen Bedingungen ermöglicht.

Zusammensetzung
Wirkstoff: Peressigsäure, hergestellt aus Tetraacetylethylendiamin und
Natriumpercarbonat (in-situ) > 850 ppm (1 % ige Lösung)

Einordnung nach CLP-Verordnung

Symbole
GHS03: Flamme über einem Kreis GHS03: Flamme über einem Kreis
GHS05: Ätzwirkung GHS05: Ätzwirkung
H-Sätze H221: Entzündbares Gas.
H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
P-Sätze P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen.
P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313: Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Zuletzt angesehen